Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

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  • Abschluss

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Musterstadt SH
Musterstraße 13
29646 Musterstadt

Tel. +49 123 456789
Fax. +49 123 456780
E-Mail info@musterstadt.de

Ortschaft

Verwaltet durch Musterstadt SH

Die Steuern für Musterstadt SH im Überblick

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Nicht ermäßigt

Ermäßigt

1. Hund
30€
15€
2. Hund
70€
35€
3. Hund
100€
50€
Es gelten folgende Ermäßigungen
  • Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
  • Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden
  • Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben
  • Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden
  • Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300m entfernt liegen